Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Photovoltaikanlage und Dachbegrünung für die städtische Immobilie Jordanstraße 3 zu entwickeln. Dies soll als vorbildliches Beispiel für die Sanierung privater Dächer dienen und den Ausbau von Solarenergie fördern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Jordanstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- für die Immobilie Jordanstraße 3 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Photovoltaikanlage und Dachbegrünung zu erarbeiten und dieses als vorbildliches Beispiel für eine solche klimaangepasste Sanierung zu bewerben. Hierfür ist auch die Kombination von Dachbegrünung und Dach-PV-Anlagen in Betracht zu ziehen.
- dieses Konzept im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft zur Umsetzung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten für die Sanierung alles Weitere zeitnah und zügig zu veranlassen.
Es dient zur Kenntnis, dass die Installierung von Dachbegrünung und Solaranlagen aus Sicht des Ortsbeirates nicht notwendigerweise in das Sanierungskonzept eingearbeitet werden muss, da es hier um das Vorbild für eine Nachrüstung mit Solaranlage gehen soll. Sollte inzwischen ein fertiges Sanierungskonzept vorliegen, soll dieses umgesetzt werden und das Konzept für Dachbegrünung und Solaranlage diesem nachträglich hinzugefügt werden.
Begründung
Der Ausbau von Solarenergie muss dringend vorangetrieben werden. Dazu sind neben städtischen Dächern ganz vorwiegend die Dächer privater Wohnhäuser und hier auch kleiner Vermieter*innen entscheidend. Diese sind allerdings nicht immer in der Lage ein statisch und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ihre Immobilie zu erarbeiten oder sind grundsätzlich verunsichert, ob dies überhaupt möglich ist. Hier hat die Stadt mit ihrer eigenen Wohnimmobilie Jordanstraße 3, die - würde sie saniert - ein ganz typisches Wohnhaus ist, die Möglichkeit ein positives Beispiel genau hierfür zu entwickeln und damit den Solarausbau auch auf privaten Dächern voranzubringen. Die Vorbildwirkung bestätigt der Magistrat in seiner ST 9. Gemäß des Hessischen Solarkatasters ließe sich auf der Südseite des Daches z.B. eine PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 15,4 kWp installieren, die damit etwa 14.000 kWh pro Jahr erzeugen könnte. Auch eine Dachbegrünung könnte hier möglich sein. Die Neigung des Daches beträgt etwa 27°. Es gibt verschiedene Angaben, bis zu welcher Dachneigung sich eine Begrünung mit angemessenem Aufwand realisieren lässt. Die Spanne reicht von bis zu 30° bis hin zu 45°. Zwar ergäbe sich durch die Neigung ein größerer Aufwand, z.B. wegen nötiger Vorrichtungen gegen das Abrutschen des Substrates, als bei anderen Dächern. Gleichwohl könnte die Stadt hierbei umso mehr zeigen, dass die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik auch auf solchen Dächern möglich ist, und damit auf Dächern mit geringerer Neigung erst recht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. Juni 2020OFOF 1085/2Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die KonzeptvergabeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Juni 2020VV 1697Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die KonzeptvergabeAnfrage
- 12. Oktober 2020STST 1822Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die KonzeptvergabeStellungnahme
- 19. April 2021STST 852Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die KonzeptvergabeStellungnahme
- 13. August 2021OFOF 129/2Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünschtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021VV 180Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünschtAnfrage
- 10. Januar 2022STST 9Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünschtStellungnahme
- 10. November 2022Sie sind hierOFOF 541/2Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als VorbildOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022OMOM 3309Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als VorbildDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 839Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als VorbildStellungnahme
- 18. Mai 2023OFOF 602/10Fotovoltaik im Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4023Fotovoltaik im Sportpark PreungesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP