Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Anträge auf Außengastronomie werden im Amt für Straßenbau und Erschließung auf Grundlage der geltenden Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen geprüft. Gastronominnen und Gastronomen haben die Wahlpflicht, ob sie die Außengastronomie auf dem Gehweg oder auf einer Parkfläche beantragen. Eine generelle Verlagerung der Außengastronomie auf Parkflächen ist nach den aktuellen Regelungen nicht möglich. Zu
- Der Magistrat wird sich im Rahmen eines zu entwickelnden Gesamtkonzepts grundsätzlich mit der Neubeordnung des öffentlichen Raums in der Berger Straße auseinandersetzen. Dazu gehört insbesondere die zukünftige Parkordnung. Aufgrund konkurrierender Projekte, welche die dafür notwendigen Kapazitäten derzeit binden, kann der Magistrat allerdings noch nicht konkretisieren, wann Ergebnisse und Maßnahmen benannt werden.