Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße, um die Fußgängerwege zu entlasten und die Nutzung der Flächen zu verbessern. Dies soll kurzfristig umgesetzt werden, um bestehende Missstände zu beheben und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Baumweg — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit am Sandweg06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen:
- Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101;
- Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, u. a. vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948, argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine Reihe von Missständen kurzfristig behoben und kleinere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden." Der Ortsbeirat bittet daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege. Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr vorgehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023STST 1948Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestaltenStellungnahme
- 7. November 2023OFOF 604/3Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für KraftfahrzeugeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5037Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für KraftfahrzeugeDirektanregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 821Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für KraftfahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats