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Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Einbahnstraßenregelungen in der Haeberlinstraße und der Landgraf-Philipp-Straße können jeweils je nach Baufortschritt nur vorübergehend kurz aufgehoben werden, da die Einrichtung dieser Verkehrsführung notwendig und verhältnismäßig ist. Es handelt sich um Arbeitsstellenlängen von 40 Metern in der Haeberlinstraße und 65 Metern in der Landgraf-Philipp-Straße. Hinzu kommt eine Restfahrbahnbreite von jeweils circa 3 Metern. Ein Gegenverkehr kann in diesem Fall dauerhaft nicht stattfinden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.