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Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der vom Magistrat gewählte Straßenentwurf sah nie einen "Bürgersteig" im Sinne eines reinen Gehwegs vor, vielmehr war der eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr integraler Bestandteil der Planung innerhalb der planbaren Straßenraumbreite, ebenso wie (auch auf ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates) die zahlreichen mit Baumstandorten gegliederten Längsparkstände auf der Westseite. Zu 2.: Bei einer Regelfahrbahnbreite von sieben Metern mit regelmäßigem Busverkehr ist keine Schutzstreifenlösung und somit nicht einmal ein Minimalangebot möglich. Eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn bei Tempo 50 (siehe zu 3.) wird daher abgelehnt. Allenfalls kann geprüft werden, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen, um Radfahrenden die Nutzung der Fahrbahn freizustellen. Zu 3.: Für die Anordnung von Tempo 30 besteht keinerlei Rechts- und damit Anordnungsgrundlage. Überhaupt ereigneten sich in den Jahren 2016-2020 im in Rede stehenden Abschnitt keinerlei Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr (insgesamt nur vier Unfälle mit jeweils leichtem Personenschaden, jeweils zwei PKW ./. Rad und PKW ./. Kraftrad), so dass keine Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Risiko erheblich überstiege, wie es die geltende und nicht von der Stadt Frankfurt am Main zu beeinflussende Rechtslage erfordert. Der in der Anregung geschilderten subjektiv empfundenen Gefährdungslage auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg steht also eine Nullbilanz in der polizeilichen Unfallstatistik entgegen. Grundsätzlich kann es in der Zukunft möglich werden, das betroffene Straßenstück in eine Tempo-30-Zonenregelung aufzunehmen, somit verträglichen Mischverkehr KFZ/Fahrrad auf der Fahrbahn zu ermöglichen und den gemeinsamen Geh- und Radweg in einen reinen Gehweg umzuwandeln. Dem steht jedoch derzeit die Klassifizierung als Landesstraße (L 3003) entgegen.

Verknüpfte Vorlagen