Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße
Bericht
Wenn Teilstrecken von klassifizierten Straßen abgestuft werden sollen, ist es notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Dabei wird geprüft, ob das in sich schlüssige, übergeordnete Straßennetz weiterhin Bestand hat. Der Bereich der Ortsdurchfahrt auf der L 3003 (Homburger Landstraße) wurde im Jahr 2010 von der Berner Straße in Richtung Norden bis kurz hinter der Gladiolenstraße verlegt. Innerhalb der Ortsdurchfahrt ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Eine Abstufung zur Kreisstraße ändert an diesem Sachverhalt nichts, vielmehr müsste dann eine Abstufung zur Gemeindestraße erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main erhält vom Land Hessen Zuschüsse je laufendem Kilometer klassifizierter Straßen. Eine Abstufung zur Gemeindestraße ist entsprechend mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden.
Beratungsverlauf 10 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, CDU..., ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU..., ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU..., ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)