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Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Da in großen Abschnitten eine Breite von lediglich 2,50 m vorliegt, lässt sich der Anregung nicht wie gewünscht entsprechen. Reine Zweirichtungsradwege (ohne Fußgänger:innen) haben bei Lage auf nur einer Straßenseite laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ein Regelmaß von 3 m und ein Mindestmaß von 2,50 m. Gemeinsame Geh- und Radwege (Radverkehr nur in Fahrtrichtung) haben bei geringer Nutzungsintensität eine Mindestbreite von 2,50 m. Beide Aspekte auf der vorhandenen Breite zusammenzubringen, ist hier demzufolge nicht verkehrssicher. Hinzu kommen vorhandene Grundstückseingänge und Einmündungen mit teils ungünstigen Sichtverhältnissen auf der einen und Parkstände auf der anderen Seite. Im Begegnungsfall muss somit in die kritische Dooring-Zone ausgewichen werden. Der derzeitige Bestand kann daher ebenfalls nur als nicht verkehrssicher bezeichnet werden. Die Benutzungspflicht in beide Richtungen ist hier unbedingt aufzuheben. Daher werden folgende Maßnahmen getroffen: Der Radverkehr in nördlicher Richtung wird künftig auf der Fahrbahn geführt. Verdeutlicht wird dies durch eine Piktogrammspur. Der Radverkehr in südliche Fahrtrichtung kann durch die Aufhebung der Benutzungspflicht (mittels Beschilderung Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung "Gehweg" sowie dem Zusatz "Radfahrer frei") auf der Fahrbahn oder dem Gehweg fahren. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zur Verdeutlichung des auf der Fahrbahn geführten Radverkehrs wird auch in der südlichen Fahrtrichtung eine Piktogrammspur markiert. Diese bietet neben der Sichtbarmachung des Radverkehrs auch den Vorteil, dass Radfahrer:innen die markierte Dooring-Zone nicht als Schutzstreifen missverstehen, da die Fahrradpiktogramme links davon markiert werden. Diese Führung wird in Richtung Norden über den vom Ortsbeirat geforderten Abschnitt hinaus bis an die Grenze der Bebauung (auf Höhe der Hausnummer 909) geführt, um in der Ortslage eine einheitliche Regelung zu schaffen. Am Übergang der Führungen wird eine Querungshilfe des nordwärts fahrenden Radverkehrs über die Gegenfahrbahn in den linksseitigen Seitenraum errichtet (vergleiche Abbildung 1), um einen Wechsel auf den bestehenden Gehweg mit Fahrradfreigabe in Außerortslage zu ermöglichen.