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Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Anregung weitere Abschnitte der Sophienstraße zu überplanen. Aktuell bestehen aber keine Planungskapazitäten sich mit diesem Straßenabschnitt zu beschäftigen. Die stadtweite Priorisierung erforderlicher Streckenüberplanungen für den Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen erfolgt maßgeblich unter Berücksichtigung der Netzbedeutung des jeweiligen Abschnittes und der derzeitigen Situation für den Radverkehr (Führungsform, Dimension, Verkehrsstärken, etc.). Das dem künftig zugrundeliegende gesamtstädtische Radhaupt- und Nebennetz befindet sich derzeit in der Entwicklung. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da sowohl die planerischen, als auch die ausführenden Kapazitäten begrenzt sind. Die Anregung des Ortsbeirates wird folglich dann geprüft werden, wenn die Betrachtung der Sophienstraße im Zuge dieser Priorisierung stattfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Stadtgebiet Stellen mit deutlich höherem Handlungsbedarf gibt. Ergänzend zur Außengastronomie teilt der Magistrat mit, dass Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich auf Antrag erteilt werden, wenn keine straßenrechtlichen Gründe dagegensprechen. In der Sophienstraße gibt es keine Außengastronomie. In der Straße Am Weingarten sind mehrere Gastronomiebetriebe ansässig. Aktuell gibt es dort folgende Genehmigungen: Vor den Hausnummern 3 und 5 gibt es eine Sondernutzungsgenehmigung für die Nutzung der Parkplätze vor dem Gastronomiebetrieb (genehmigt ganzjährig, noch bis zum 28.05.24). Vor der Hausnummer 12 bestand eine Genehmigung auf dem Gehweg (wie beantragt bis zum 19.11.23) und vor Hausnummer 14 ebenfalls eine Genehmigung auf dem Gehweg (wie beantragt bis zum 15.11.23, 3,5m x 1,0m).