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Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Alle vorgesehenen Institutionen, also Ensemble Modern, Junge Deutsche Philharmonie, Deutsche Ensemble Akademie, Internationale Ensemble Modern Akademie, Dresden Frankfurt Dance Company, Frankfurt LAB, Hindemith Institut und Hessische Theaterakademie halten an ihrer Beteiligung am Zentrum der Künste fest und stehen im Austausch mit dem Magistrat.
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  3. Sämtliche Institutionen haben ihre Raumbedarfe gemeldet, so dass ein vom Dezernat für Kultur und Wissenschaft beauftragtes Architektenbüro im Dialog mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern ein Raumprogramm und eine Massenstudie entwickeln konnte, die diesen Ansprüchen gerecht wird, räumliche Synergien beinhaltet, wo immer es sich anbietet und die Interessen aller Institutionen zusammendenkt. Die konkreten Zahlen sind Gegenstand der Abstimmung mit dem Land Hessen zur Auslobung eines Architekturwettbewerbs und sollen gemeinsam mit den entsprechenden Daten der Hochschule öffentlich vorgestellt werden, sobald die Auslobung anläuft.
  4. Zwischen den Institutionen des Zentrums der Künste haben sich viele Ansatzpunkte für Synergien gefunden, so dass Raumeinsparungen ebenso möglich sind wie eine Verbesserung der Arbeitssituation, ganz abgesehen von der zentralen Lage des Kulturcampus. Gemeinsam mit der Hochschule zeichnet sich durch die gemeinsame Bespielung des Frankfurt LAB, die schon heute gute Praxis ist, auch am neuen Standort eine vielversprechende Perspektive ab. Die räumliche Verbindung der Institutionen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verspricht darüber hinaus eine künstlerisch anregende Atmosphäre, von der auch der Stadtteil und seine Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig profitieren werden.
  5. Das Frankfurt LAB und die Hochschule sollen nach jetzigem Planungsstand in unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelt sein und in Erweiterung der bereits bestehenden Kooperationen die Möglichkeit zur gemeinsamen Nutzung des Saals des LAB bestehen.
  6. Nach derzeitigem Planungsstand sind die Raumbedarfe in Bezug auf die Festsetzungen des geltenden Planungsrechts darstellbar. Der Mindestanteil Wohnen ist im Mischgebiet abbildbar. Dabei obliegt es der ABG Frankfurt Holding zu entscheiden, ob sie ausstehende Wohnbedarfe aus dem Bebauungsplan Nr. 884 im Baugebiet MI oder in einem anderen Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 569 errichtet. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 569 definiert für das Mischgebiet das stadtplanerische und wohnungspolitische Ziel, Wohnungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. So soll zur Erreichung der sozialverträglichen Mischung neben freifinanziertem Wohnungsbau ein Drittel des neu geschaffenen Wohnraums als geförderter Wohnungsbau entstehen und es sollen neue Wohnformen realisierbar sein. Der Magistrat wird die beiden Optionen in den Gesprächen mit dem Land über die Auslobung des Wettbewerbs eruieren und sich dafür einsetzen, dass ein entsprechender Prüfauftrag zum Erhalt des Juridicums in die Aufgabenstellung des anstehenden Wettbewerbsverfahrens übernommen wird.
  7. Bislang bestand keine Veranlassung, ein solches Szenario vertieft zu untersuchen.

Verknüpfte Vorlagen