Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, verschiedene Aspekte des Kulturcampus zu prüfen, insbesondere den Umzug von Kultureinrichtungen und die Synergie mit der Hochschule. Ziel ist es, den Raumbedarf zu klären und sicherzustellen, dass der Mindestanteil an Wohnraum im Mischgebiet realisiert werden kann.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten;
- welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen;
- welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird;
- ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann;
- ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird;
- wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll:
a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde,
b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe;
- ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen.
Begründung
Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2022OFOF 503/2Kulturcampus - Raum für Kultur und WohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3292Kulturcampus - Raum für Kultur und WohnenDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 657Kulturcampus - Raum für Kultur und WohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats