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Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Umzüge von Kultureinrichtungen auf den Kulturcampus zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Synergien zwischen den Kultureinrichtungen und der Hochschule zu klären und den Raumbedarf zu ermitteln. Dies soll sicherstellen, dass der Mindestanteil an Wohnraum im Mischgebiet realisiert werden kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten;
  2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen;
  3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird;
  4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann;
  5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird;
  6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30-40 % im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll,

a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde,

b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe;

  1. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen.

Begründung

Bisher ist bekannt dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der HfMDK auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im MI-Gebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30-40 % festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im

  1. Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte liegt auf der Hand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2022Sie sind hier
    OFOF 503/2Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3292Kulturcampus - Raum für Kultur und WohnenDirektanregung
  3. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 657Kulturcampus - Raum für Kultur und WohnenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 29
Beraten
Die Vorlage OF 503/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3292 2022 Die Vorlage OF 503/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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