Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
Stellungnahme des Magistrats
Die Lärmschutzwände an der A 66 sind als lärmmindernde Maßnahme beim Ausbau der Autobahn 1988 entstanden. Sie befinden sich in der Bau- und Unterhaltungslast der Autobahn GmbH. Die Lärmschutzwände sind weiterhin als funktionsfähig einzuschätzen. Lärm-Grenzwerte werden aktuell nicht überschritten. Grund hierfür ist, dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung einer Straße gelten. Bestehende Straßen haben Bestandsschutz. Die vom Magistrat zur Beantwortung der Anregung des Ortsbeirates befragte Autobahn GmbH hat Folgendes mitgeteilt: "Die Ergebnisse der Brückenprüfung weisen einen bautechnischen Zustand (Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit) zwischen den Noten 1,1 und 2,2 aus. Ein Ersatzneubau mit ggf. einer neuen Dimensionierung in Höhe und Länge der Lärmschutzbauwerke ist daher mittel- oder sogar kurzfristig nicht erforderlich. Aktuell ermittelt die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes die Lärmbetroffenheiten entlang der Autobahnen für ihr gesamtes Zuständigkeitsgebiet in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf rund 1.600 km Streckenlänge. Auf Basis dieser Untersuchungen wird eine Dringlichkeitsreihung für die Realisierung von aktiven Maßnahmen (wie beispielsweise Lärmschutzwänden) und passiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Einbau hochwertiger Fenster und Lüfter) erstellt. Dabei sind jeweils u.a. die Anzahl der Lärmbetroffenen und die Höhe der Immissionen, geplante oder bereits realisierte Lärmschutzmaßnahmen sowie die personellen Möglichkeiten der Niederlassung und die finanziellen Ressourcen der Autobahn GmbH des Bundes zu berücksichtigen. Ob, wann und in welchem Umfang ergänzende freiwillige Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung in Frankfurt-Zeilsheim durchgeführt werden, können wir vorab noch nicht beantworten."