Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Funktionalität der Lärmschutzwände an der A 66 geprüft und festgestellt, dass diese weitgehend funktionsfähig sind. Es liegen jedoch keine aktuellen Erkenntnisse über den baulichen Zustand vor, und die Autobahn GmbH wurde um Stellungnahme gebeten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die Lärmschutzwände an der A 66 wurden als gesetzlich erforderliche Lärmvorsorgemaßnahme im Zuge des Ausbaus der A 66 vor vielen Jahren errichtet. Sie befinden sich in der Bau- und Unterhaltungslast der Autobahn GmbH. Über den aktuellen baulichen Zustand liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Dies gilt auch für die Frage, ob die den damaligen Lärmberechnungen zu Grunde gelegte Minderungswirkung noch vollständig vorhanden ist. Es ist jedoch noch von einer weitgehenden Funktionsfähigkeit auszugehen.
Bestehende Straßen haben Bestandsschutz. Grenzwerte für Straßenlärm nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gelten nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen.
Unabhängig davon hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates der Autobahn GmbH mit der Bitte um Stellungnahme übersendet. Eine Antwort hierzu liegt bisher nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 808/6Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023OMOM 4180Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierSTST 2198Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenStellungnahme
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 608Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab