Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
Stellungnahme des Magistrats
Die Lärmschutzwände an der A 66 wurden als gesetzlich erforderliche Lärmvorsorgemaßnahme im Zuge des Ausbaus der A 66 vor vielen Jahren errichtet. Sie befinden sich in der Bau- und Unterhaltungslast der Autobahn GmbH. Über den aktuellen baulichen Zustand liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Dies gilt auch für die Frage, ob die den damaligen Lärmberechnungen zu Grunde gelegte Minderungswirkung noch vollständig vorhanden ist. Es ist jedoch noch von einer weitgehenden Funktionsfähigkeit auszugehen. Bestehende Straßen haben Bestandsschutz. Grenzwerte für Straßenlärm nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gelten nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen. Unabhängig davon hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates der Autobahn GmbH mit der Bitte um Stellungnahme übersendet. Eine Antwort hierzu liegt bisher nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.