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Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Der Magistrat bedauert, dass es aus budgetären Gründen nach wie vor nicht möglich ist, die Wünsche des Ortsbeirates aus den zurückgewiesenen Stellungnahmen zu erfüllen, da diese im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen aus dem konsumtiven Haushalt finanziert werden müssten. Diese Mittel wurden im Rahmen der Etatberatungen leider nicht aufgestockt. Die im Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel wurden dem investiven Haushalt zugewiesen. 2.a) Aus den investiven Mitteln werden zunächst die Planungen für die Spielplatzprojekte, die schon seit längerem auf der Prioritätenliste standen und bisher aufgrund fehlender Mittel nicht in Angriff genommen werden konnten, umgesetzt. 2.b) Auf der Basis der Prioritätenliste können keine Planungen aus dem Ortsbeirat 2 aus den einmalig aufgestockten investiven Mitteln in Angriff genommen werden. 2.c) Siehe Antwort
  2. 2.d) Das angekündigte Spielplatzprioritätenprogramm liegt vor. Der Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wird in Kürze vorgelegt. 2.e) Die Auswahl der jährlich angegangen investiven Umgestaltungs- und größeren Instandhaltungsmaßnahmen aus dem städtischen Programm "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Fachamtes in Rücksprache mit den jeweils zuständigen Ortsbeiräten und Kinderbeauftragten. Seit 2022 wird zusätzlich ein Runder Tisch pro Unterhaltungsbezirk mit den jeweils zuständigen Kinderbeauftragten betrieben, um die Priorisierung der Maßnahmen transparent und gemeinsam zu entwickeln. Für den Bereich des Ortsbeirats 2 hat dieses Jahresgespräch am 01.11.2022 stattgefunden. Für das Frühjahr 2023 ist das nächste Treffen mit den Kinderbeauftragten geplant.

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