Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Verwendung der zusätzlichen Mittel für Spielplätze im Haushalt 2022 zu prüfen und zu berichten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Stadtverordnetenversammlung eine Budgeterhöhung beschlossen hat, die jedoch nicht ausreichend berücksichtigt wird.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
- Die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1952, und die Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2293, werden zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
a) wie die im städtischen Haushalt 2022 eingestellten zusätzlichen Mittel für Neubau und Sanierung von Spielplätzen verwendet werden (sollen);
b) in welchem Umfang die Spielplätze im Ortsbezirk 2 von dem aufgestockten Etat für Spielplätze profitieren werden;
c) warum eine (anteilige) Finanzierung der in den Stellungnahmen ST 1952 und ST 2293 genannten Kosten zur Ertüchtigung der genannten Spielplätze im Ortsbezirk 2 trotz aufgestockter städtischer Mittel nicht möglich ist;
d) wann und durch welche Prozesse das in dem Etatantrag vom 04.05.2022, E 109, Ziffer 4., angekündigte Spielplatzprioritätenprogramm erarbeitet wird, das spätestens im März 2023 der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht vorgelegt werden soll;
e) wann und durch welche Prozesse der Ortsbeirat 2 in die Erarbeitung des Spielplatzprioritätenprogramm einbezogen wird.
Begründung
Die unter Ziffer 1. genannten Stellungnahmen der Stadt ignorieren die von der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2022 beschlossene Budgeterhöhung um ca. 1,2 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von Spielplätzen. Nach wie vor werden Anregungen des Ortsbeirats 2 zur notwendigen Sanierung von Spielstätten vollständig negativ beschieden. In der Begründung zum Etatantrag 109 wird festgestellt, dass es "originäre Aufgabe des Magistrats ist, [...] die angemessene Ausstattung der Spielplätze sicherzustellen" und dass der "Rückstau der Instandsetzungsmaßnahmen [...] in dieser Dimension mit OIB-Mitteln allein nicht aufzufangen" ist. Es besteht grundsätzlich Informationsbedarf bzgl. der geplanten Verwendung der im Haushalt 2022 zusätzlich eingestellten Mittel zur Ertüchtigung von Spielplätzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. März 2022OFOF 317/2Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 21. März 2022EAEA 129Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenEtatanregung
- 7. Mai 2022OFOF 370/2Spielplatz Kaufunger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Mai 2022VV 422Spielplatz Kaufunger StraßeAnfrage
- 29. August 2022STST 1952Spielplatz Kaufunger StraßeStellungnahme
- 30. September 2022STST 2293Rutsche für den Spielplatz Eppsteiner Straße/WiesenauStellungnahme
- 14. November 2022OFOF 528/2Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3318Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2?Direktanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 563Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2Stellungnahme
- 23. April 2023OFOF 644/2Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz KurfürstenplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 8. Mai 2023EAEA 184Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz KurfürstenplatzEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats