Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1a. Der Magistrat weist darauf hin, dass der Entwurf Nr. 07 nicht ohne weiteres ausgewählt werden kann. Dazu ist ein Vergabeverfahren erforderlich, das aktuell läuft. Anhand vorgegebener Kriterien wird einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dient dann als Grundlage für die Planung. Zu 1b. Wie in der Öffentlichkeitsbeteiligung und in der Auslobung des Wettbewerbs bereits kommuniziert, werden im ersten Schritt der Umgestaltung keine Sackgassen gebildet. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass eine oder mehrere Sackgassen zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität führen, kann dies erneut geprüft werden. Zu 1c. Der Magistrat prüft im Zuge des Planungsverfahrens selbstverständlich, welche verkehrlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Zu den verkehrlichen Auswirkungen einer Öffnung des Mainkais für den Fuß- und Radverkehr verweist der Magistrat zudem auf die ausführliche Prüfung von AS&P. Zu 1d. Der Magistrat berücksichtigt diese Anregung in der Planungsabwägung, weist jedoch vorab darauf hin, dass für den Rettungsverkehr immer die Möglichkeit der Anfahrt besteht. Alle Planungen werden zudem mit der Branddirektion abgestimmt. Zu 1e. Der Magistrat nimmt diese Anregung auf, kann jedoch noch keine verbindliche Aussage dazu treffen, wie die Kleinarchitektur letztendlich aussehen wird. Zu 1f. Die Anregung wurde bereits im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt und wird in der Planung weiterhin sichergestellt. Zu 1g. Derzeit sind in diesem Bereich keine Quartiersgaragen geplant. Zu 2. Perspektiven der Preisträger sind auf der Webseite zum Projekt (frankfurt.de/schweizerstrasse) abrufbar.