Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Vertragskonformer Eintritt im ehemaligen Stadtbad Mitte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der "Vereinbarung über die öffentliche Nutzung des zukünftigen Schwimmbades Hochstraße" von 1995 sind in der Anlage 5 u.a. folgende gesonderte Konditionen festgelegt: - jeweils für die Zeit von 06.30 bis 09.30 Uhr orientieren sich an den fünf festgelegten Tagen die Eintrittspreise an marktwirtschaftlichen Kriterien - jeweils für die Zeit von 09.30 bis 15.30 Uhr darf der Einzelpreis an den fünf festgelegten Tagen den durchschnittlichen Eintrittspreis der übrigen Frankfurter traditionellen Hallenbäder nicht mehr als 25% übersteigen. Die BäderBetriebe Frankfurt (BBF) haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des privat betriebenen Schwimmbades in der Zeit zwischen 06.30 und 09.30 Uhr. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die Stellungnahme zur Ortsbeiratsanregung OM 4815 - Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichern.

Verknüpfte Vorlagen