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Verwendung der Stellplatzablösemittel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden. Dies sind im Einzelnen:

  1. Die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes.
  2. Die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen.
  3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Daneben hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel davon ab, welche Maßnahmen in einem Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt. Zusätzlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Herstellung von Stellplätzen und von Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - deutlich geringer aus. Demzufolge wäre zur Sicherstellung eines zwanzigprozentigen Anteils für die Herstellung von Stellplätzen und für den Radverkehr, neben den zum Ausbau solcher Maßnahmen eingesetzten Stellplatzablösemitteln, jeweils eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik der Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet. Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau, genauso wie die Förderung von Fahrradmaßnahmen, einen hohen Stellenwert für die Verkehrswende. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung sind somit nicht die finanziellen Aspekte, sondern vielmehr aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse sowie andere, zu berücksichtigende Randbedingungen.

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