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Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Weihers im Rebstockpark zu der Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Fachamt greift die Anregung des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 2 auf und wird die Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte vorziehen: Zum einen sollte die anstehende Baumaßnahme Rebstockbad tatsächlich nicht mit einer Sanierung des unmittelbar benachbarten Weihers zusammenfallen. Es käme ggfs. zu gegenseitigen Störungen der Baustellen, insbesondere in der Andienung, An- und Abfahrt. Zum anderen zeigt das Ergebnis eines aktuell vom Fachamt beauftragten gewässerökologischen Gutachtens einschließlich einer darin enthaltenen Kostenschätzung auf, dass eine Verschiebung der Sanierung durchaus möglich ist, zumal die Kostenschätzung aufgrund der aktuellen Preissteigerungen in Lohn- und Materialsektor erheblich über der bisherigen überschlägigen Annahme des Fachamtes liegt. Somit ist es durchaus möglich, den Weiher im Von-Bernus-Park vorzuziehen. Allerdings sind vor der eigentlichen Sanierung aufgrund nachfolgend dargestellter Umstände Abstimmungen mit der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich, um u. a. den bestmöglichen Zeitrahmen für Arbeiten an und im Gewässer zu bestimmen. Im Bernuspark wurde vor geraumer Zeit noch eine Population der EU-weit streng geschützten und bedrohten Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) nachgewiesen. Aufgrund der Lebensweise dieser Krötenart gibt es keine Jahreszeit, in der keine Tiere in oder am Gewässer zu finden sind. Aus diesem Grund ist im Vorfeld im Hinblick auf diese geschützte Art eine enge Abstimmung mit der Naturschutzbehörde über Zeitpunkt, Art und Umfang möglicher Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Das Fachamt wird sich dazu mit der Unteren Naturschutzbehörde ins Benehmen setzen. Somit ist aktuell eine Aussage zu einem Ausführungstermin bzw. Sanierungsbeginn nicht möglich. Eine Übertragung der Haushaltsmittel ist nicht möglich, da es sich um konsumtive Mittel im Ergebnishaushalt handelt. Die Mittel für die Weihersanierung müssen im kommenden Haushalt neu angemeldet werden.