Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Parken von zugelassenen Fahrzeugen auf allgemein zum Parken freigegebenen Verkehrsflächen stellt regelhaft einen zulässigen straßenrechtlichen Gemeingebrauch dar. Es besteht straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, derartige Parkvorgänge selektiv zu verbieten, zumal am geparkten Fahrzeug auch nicht erkennbar wäre, welcher Hintergrund der Parkvorgang hat. Der Anregung kann daher mangels Rechtsgrundlage nicht entsprochen werden.