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Neubaugebiet "Im Hilgenfeld"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bebauungsplan Nr. 813 für das Neubaugebiet "Hilgenfeld" befindet sich im Aufstellungsverfahren. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Zeit vom 26.08.2020 bis 28.09.2020 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet. Derzeit werden mit den Grundstückseigentümern der Abschluss von städtebaulichen Verträgen verhandelt. Damit soll auch der Baulandbeschluss umgesetzt werden. Gegenstand der vertraglichen Regelungen sollen unter anderem die Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen, die Durchführung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Sicherung von gefördertem Wohnungsbau, die Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte sowie die Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sein. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurden weitere vorbereitende Maßnahmen wie die Planung der notwendigen Erschließungsanlagen sowie Teile des zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlichen Bodenordnungsverfahrens durchgeführt. Der Magistrat strebt an, die Verhandlungen über die o.g. Verträge zeitnah zu einem Abschluss zu bringen und die Satzungsbeschlussvorlage anschließend zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Zwischenzeitlich wurde der Erschließungsvertrag bereits unterzeichnet und mit ersten Maßnahmen begonnen. Der Städtebauliche Vertrag liegt der ABG Holding zur Unterzeichnung vor.