Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neubaugebiet "Im Hilgenfeld"

Vorlagentyp: STMagistrat
90 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Abschluss städtebaulicher Verträge für das Neubaugebiet "Im Hilgenfeld", um die notwendigen Erschließungsanlagen und geförderten Wohnungsbau zu sichern. Ziel ist es, die Verhandlungen zeitnah abzuschließen und die Satzungsbeschlussvorlage in die politischen Gremien einzubringen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Bebauungsplan Nr. 813 für das Neubaugebiet "Hilgenfeld" befindet sich im Aufstellungsverfahren. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Zeit vom 26.08.2020 bis 28.09.2020 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet. Derzeit werden mit den Grundstückseigentümern der Abschluss von städtebaulichen Verträgen verhandelt. Damit soll auch der Baulandbeschluss umgesetzt werden.

Gegenstand der vertraglichen Regelungen sollen unter anderem die Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen, die Durchführung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Sicherung von gefördertem Wohnungsbau, die Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte sowie die Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sein.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurden weitere vorbereitende Maßnahmen wie die Planung der notwendigen Erschließungsanlagen sowie Teile des zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlichen Bodenordnungsverfahrens durchgeführt.

Der Magistrat strebt an, die Verhandlungen über die o.g. Verträge zeitnah zu einem Abschluss zu bringen und die Satzungsbeschlussvorlage anschließend zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen.

Zwischenzeitlich wurde der Erschließungsvertrag bereits unterzeichnet und mit ersten Maßnahmen begonnen. Der Städtebauliche Vertrag liegt der ABG Holding zur Unterzeichnung vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2021OFOF 1138/10Baumaßnahmen Im HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 23. Februar 2021VV 1944Baumaßnahmen Im HilgenfeldAnfrage
  3. 21. Juni 2021STST 1254Baumaßnahmen Im HilgenfeldStellungnahme
  4. 17. Mai 2022OFOF 317/10Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 30. Mai 2022STST 1254Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulierenStellungnahme
  6. 31. Mai 2022OMOM 2238Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Direktanregung
  7. 4. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 90 Wochen
    STST 2584Neubaugebiet "Im Hilgenfeld"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen