Baumaßnahmen Im Hilgenfeld
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Baumaßnahmen im Hilgenfeld erste Schritte für die zukünftige Bebauung darstellen. Es wird erwartet, dass der Bauverkehr zu Problemen führen könnte, weshalb rechtzeitig Lösungen eingeplant werden sollten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Im Hilgenfeld — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailBegründung
Es war immer zu erwarten, dass der Bauverkehr für das Hilgenfeld, zumal gleichzeitig mit dem Bauverkehr für die Main-Weser-Bahnstrecke, zu Problemen führen wird. Insofern ist rechtzeitig zu klären, ob für diese nun hinreichende Lösungen eingeplant sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 1138/10Baumaßnahmen Im HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1944Baumaßnahmen Im HilgenfeldAnfrage
- 21. Juni 2021STST 1254Baumaßnahmen Im HilgenfeldStellungnahme
- 17. Mai 2022OFOF 317/10Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. Mai 2022STST 1254Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulierenStellungnahme
- 31. Mai 2022OMOM 2238Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Direktanregung
- 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2584Neubaugebiet "Im Hilgenfeld"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen