Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die geltende Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren regelt, dass die Lagerung von Gegenständen der Ver- und Entsorgung auf Gehwegen gestattet ist, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht. Der Magistrat wird sich ein Bild vor Ort machen. Sollten die Mülltonnen nicht nur am Tag der Leerung im öffentlichen Raum stehen, werden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer angehört. Sie werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mülltonnen nach erfolgter Leerung aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Verstöße dieser Art können auch telefonisch unter 069/212-44044 an die Stadtpolizei gemeldet werden.