Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Regelungen zur Lagerung von Mülltonnen im öffentlichen Raum überprüft und wird vor Ort die Situation begutachten. Hauseigentümer werden aufgefordert, die Mülltonnen nach der Leerung zu entfernen, um die Ordnung im Straßenraum zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Fahrgasse — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Nach Aussage der Umweltdezernentin im Umweltausschuss am 19. Februar war es offenbar unproblematisch, die umfassende Umg26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Fahrgasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die geltende Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren regelt, dass die Lagerung von Gegenständen der Ver- und Entsorgung auf Gehwegen gestattet ist, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht.
Der Magistrat wird sich ein Bild vor Ort machen. Sollten die Mülltonnen nicht nur am Tag der Leerung im öffentlichen Raum stehen, werden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer angehört. Sie werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mülltonnen nach erfolgter Leerung aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
Verstöße dieser Art können auch telefonisch unter 069/212-44044 an die Stadtpolizei gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 1138/10Baumaßnahmen Im HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021VV 1944Baumaßnahmen Im HilgenfeldAnfrage
- 21. Juni 2021STST 1254Baumaßnahmen Im HilgenfeldStellungnahme
- 18. Januar 2022OFOF 311/1Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022OMOM 1584Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulierenDirektanregung
- 17. Mai 2022OFOF 317/10Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. Mai 2022Sie sind hierSTST 1254Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulierenStellungnahme
- 31. Mai 2022OMOM 2238Neubaugebiet „Im Hilgenfeld“Direktanregung
- 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2584Neubaugebiet "Im Hilgenfeld"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab