Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Hügelstraße aufzuheben, da die Straße saniert wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschränkung nicht mehr gegeben sind. Nach der Entfernung der Beschilderung wird eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die im betroffenen Bereich noch vorhandene Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung) muss entfernt werden. Die Beschilderung war aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahndecke im Jahr 2011 notwendig geworden. Die betroffenen Straßenteile der Hügelstraße wurden aber zwischenzeitlich saniert, weshalb die Aufrechterhaltung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr gerechtfertigt ist.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer einheitlichen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten hier gegenständlichen Verlauf der Hügelstraße sind nicht erfüllt.
Nach der Entfernung der Beschilderung gilt eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022OFOF 289/9Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 7. Juli 2022OMOM 2511Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2562Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab