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Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die im betroffenen Bereich noch vorhandene Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung) muss entfernt werden. Die Beschilderung war aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahndecke im Jahr 2011 notwendig geworden. Die betroffenen Straßenteile der Hügelstraße wurden aber zwischenzeitlich saniert, weshalb die Aufrechterhaltung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr gerechtfertigt ist. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer einheitlichen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten hier gegenständlichen Verlauf der Hügelstraße sind nicht erfüllt. Nach der Entfernung der Beschilderung gilt eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.