Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einführung einer einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Hügelstraße zu prüfen. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger und Schulkinder erhöhen, da derzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße in beiden Richtungen durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden kann.
Begründung
In oben genanntem Straßenabschnitt gibt es zurzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h und 30 km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50 km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30 km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich größer werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022OFOF 289/9Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 7. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2511Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2562Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats