Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung einer einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Hügelstraße, um die Sicherheit für Fußgänger und Schulkinder zu erhöhen. Der Antrag zielt darauf ab, die derzeit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu harmonisieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße im Bereich von der Eschersheimer Landstraße bis Kurhessenstraße und zurück durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt werden kann.
Begründung
In oben genannten Straßenabschnitt gibt es zur Zeit unterschiedliche Geschwindigkeisbegrenzungen (50km/h und 30km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fussgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich sicherer werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022Sie sind hierOFOF 289/9Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 7. Juli 2022OMOM 2511Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2562Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden RichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)