Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Anbringen eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Anbringung eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring vor. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gemäß den Richtlinien unzulässig ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die beiden Wege zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring Nr. 104 und Nr. 106, sowie Nr. 89 und Nr. 91 sind mittels Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen. Die Anlegung eines Fußgängerüberweges im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ist gemäß Punkt 2.1 Absatz 2 Nummer 6 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) unzulässig.

Die Anregung wird daher abgelehnt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2022OFOF 478/5Anbringen eines Zebrastreifens über den LerchesbergringOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juli 2022OMOM 2380Anbringen eines Zebrastreifens über den LerchesbergringDirektanregung
  3. 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2399Anbringen eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen