Anbringen eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen über den Lerchesbergring anzubringen, um das sichere Queren für Fußgänger zu gewährleisten. Dies ist notwendig aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens und der Gefahren durch parkende Fahrzeuge.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 einen Zebrastreifen über den Lerchesbergring anzubringen.
Begründung
Ein sicheres Queren des Lerchersbergrings zwischen Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 ist wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens, der parkenden Autos sowie der nicht offensichtlich erkennbaren Querung problematisch. Ein Zebrastreifen würde an dieser Stelle ein sicheres Queren sicherstellen. Die Lage vor Ort ist gefährlich. An dieser nicht offensichtlichen Querung treffen Pkw-Lkw-Fahrer, Spaziergänger, Hunde, Kinder und Radfahrer aufeinander. Aufgrund der Bebauung, der Begrünung wie der parkenden Fahrzeuge ist ein sicheres Queren nicht möglich. Die angebrachten Verkehrsschilder reichen an dieser Stelle nicht aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2022OFOF 478/5Anbringen eines Zebrastreifens über den LerchesbergringOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2380Anbringen eines Zebrastreifens über den LerchesbergringDirektanregung
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2399Anbringen eines Zebrastreifens über den LerchesbergringStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats