Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Anregung zur Nutzung des Potenzials der Fotovoltaik am Gymnasium Nord. Es wird vorgeschlagen, die Eignung von vier Gebäuden für Fotovoltaikanlagen zu prüfen und ein Projekt zur Installation zu entwickeln, nachdem notwendige Reparaturen abgeschlossen sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirats ausdrücklich.
Auf dem Gelände des Gymnasiums-Nord, Muckermannstraße 1, befinden sich zurzeit sechs Gebäude.
| ONr | Gebäude | Baujahr | EBF | Brutto-Dachfläche* |
| 01 | Schulgebäude "0" (Holzmodulbau) | 2016 | 2.341 | |
| m² | 690 | |||
| m² 02 | Schulgebäude A und B (Holzmodulbau, BA 1 und 2) | 2018 | 7.441 | |
| m² | 2.747 | |||
| m² 03 | Schulmensa | 2018 | 1.547 m² | 1.472 m² |
| 04 | Sporthalle (3-Feld-Halle) | 2018 | 2.053 m² | 1.763 m² |
| 05 | Turnhalle | |||
| Provisorium | 2016 | 698 | ||
| m² | 504 | |||
| m² 06 | Trafostation (Parkplatz) | |||
| 07 | Schulgebäude C (Holzmodulbau, 3. BA) | 2022 | 4.382 | |
| m² | 1.424 | |||
| m² | Summe | 18.462 m² | 8.600 | |
| m² * incl. aller Dachaufbauten, Lüftungsanlagen, Dachfenster etc. | ||||
Nach der ersten Einschätzung sind zumindest vier Gebäude für die Belegung mit Fotovoltaik geeignet (Schulgebäude 0, Schulmensa, Sporthalle, Turnhalle Provisorium, ONr 01 und ONr 03, 04, 05).
Auf dem Holzmodulbau Schulgebäude A und B (Bauabschnitt 1+2) befinden sich auf dem Dach viele technische Anlagen, daher könnte eine Aufbringung hier eher nicht wirtschaftlich bzw. umsetzbar sein. Die Vorgaben zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen auf diesen Gebäuden wurden während der Vorplanung 2017 nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2014 ausgeführt.
Dementsprechend ist dort die statische und konstruktive Auslegung der Dächer für die Nachrüstung von Fotovoltaik-Anlagen vorgesehen. An den Dächern des Bauabschnitts 1+2 werden zurzeit jedoch noch größere Reparaturen durchgeführt.
Es ist sinnvoll, die teilweise größeren Reparaturen und (Gewährleistungs-)Maßnahmen auf den Dächern abzuwarten und dann ein eigenes Projekt von Fotovoltaik-Anlagen für alle Bestandsgebäude aufzusetzen. Dieses Projekt sollte mit dem entsprechenden Budget vom Bauherrnamt an das Amt für Bau und Immobilien beauftragt werden. Bei entsprechender Beauftragung muss untersucht werden, inwiefern die Statik der weiteren Gebäude geeignet ist, welche Anlagengrößen installiert werden können und wie hoch der Aufwand für Befestigung und Elektroinstallationen ist.
Für den sich derzeit in der Planung befindlichen 3. Bauabschnitt "Oberstufenhaus" (Gebäude ORN 07) mit Fertigstellung im Jahr 2022 ist die maximal mögliche Auslegung an Fotovoltaik-Anlagen in der GU-Ausschreibung vorgesehen und beauftragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2021MM 76Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe - Bau- und Finanzierungsvorlage und Anpassung RaumprogrammMagistratsvortrag
- 29. Juni 2021OMOM 351Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzenDirektanregung
- 29. Juni 2021OFOF 43/7Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 2354Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab