Skip to main content

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.05.2021

Vortrag des Magistrats

Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe - Bau- und Finanzierungsvorlage und Anpassung Raumprogramm

Details im PARLIS M_76_2021
29.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

Details im PARLIS OM_351_2021
29.06.2021

Antrag Ortsbeirat

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

Details im PARLIS OF_43-7_2021
10.10.2022

Stellungnahme des Magistrats

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

Details im PARLIS ST_2354_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 43/7 vom 29.06.2021 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Vorgang: M 76/21 Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasiums Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können.

Begründung:

Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potenzial für weitere PV-Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV-Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2354 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1