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Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung des Ortsbeirats 11, den während des Nationalsozialismus in Fechenheim ermordeten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zu gedenken. Ob sich allerdings das Schicksal des am 28. April 1942 von der Geheimen Staatspolizei hingerichteten Józef Ochmanek als stellvertretender Einzelfall für das Gedenken an die in Fechenheim eingesetzten Zwangsarbeiter eignet, ist fraglich. Die Initiative des Ortsbeirats stützt sich auf Erkenntnisse, die im Rahmen eines "Stadtlabors" des Historischen Museums erarbeitet worden sind ("Auf Spurensuche im Heute - Frankfurt und der NS", 9. Dezember 2021 bis 11. September 2022). Mit Ochmaneks Leidensweg haben sich gleich zwei Stadtlaboranten befasst, die in einem entscheidenden Punkt zu einer voneinander abweichenden Einschätzung gelangt sind: Während Barbara Dankert Ochmanek als Zwangsarbeiter einordnet, verweist Andrzej Bodek auf den Umstand, dass Ochmanek im November 1939 wenige Wochen nach Beendigung der Kampfhandlungen in Polen als Kriegsgefangener nach Frankfurt gekommen sei. Später, so Bodek, habe Ochmanek als landwirtschaftlicher Arbeiter auf dem Hofgut Schmidberger in Fechenheim eher einen Fremdarbeiter- als einen Zwangsarbeiterstatus innegehabt. Herr Bodek hat seine Forschungen noch nicht abgeschlossen und plant, seine Studie nach der Fertigstellung der "Bibliothek der Generationen" des Historischen Museums zu übergeben. Sollte sich der Ortsbeirat in Anbetracht der geschilderten Lage dennoch für die Errichtung eines Gedenkortes für Józef Ochmanek entscheiden, sollten im Vorfeld unbedingt Nachforschungen über etwa noch lebende Angehörige des Hingerichteten angestellt werden. Mit Blick auf den "Gesamtfall" kann das Schicksal der ebenfalls auf dem Hofgut Schmidberger beschäftigten und denunzierten Köchin, die wegen ihrer "Liebesbeziehung" zu Ochmanek verhaftet und in das KZ Ravensbrück eingewiesen wurde, nicht außer Acht gelassen werden. Frau S., die im November 1936 auf Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Hanau zwangssterilisiert worden war, kam im Dezember 1943 wieder frei und hat die NS-Zeit überlebt. Auch bei Frau S. steht die Frage im Raum, ob es möglicherweise noch lebende Familienangehörige gibt. Aufgrund der Faktenlage schlägt der Magistrat vor, die noch laufenden historischen Recherchen bis zur Fertigstellung abzuwarten. Der Magistrat wird außerdem anregen, die aufgearbeiteten und fundierten Informationen über die Schicksale der beiden Opfer in die Frankfurt History App aufzunehmen.

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