Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen
Stellungnahme des Magistrats
Bereits seit dem Jahr 1970 besteht ein generelles Fütterungsverbot von Tauben, durch das Schäden und Verunreinigungen, die durch die Tiere entstehen, begrenzt werden sollen. Dennoch füttern immer wieder Menschen die Tauben aus falsch verstandener Tierliebe. Das Aufstellen von Beschilderungen zum Fütterungsverbot mit Piktogrammen ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich diese Menschen nicht von entsprechenden Verbotsschildern abhalten lassen. Der Stadtpolizei liegen aktuell keine Beschwerden über das Füttern von Tauben am Roßmarkt vor. Trotz der regelmäßigen Bestreifung der Örtlichkeit haben die Bediensteten bislang keine entsprechenden Feststellungen treffen können. Sollten sie jedoch Personen in flagranti beim Füttern von Tauben beobachten, wird die Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld von 120 Euro, entschlossen und konsequent geahndet.