Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet das Anbringen von Schildern, die das Füttern von Tauben am Roßmarkt verbieten, um Schäden und Verunreinigungen zu reduzieren. Trotz des bestehenden Fütterungsverbots und der positiven Erfahrungen mit Beschilderungen, zeigen sich Menschen oft unbeeindruckt. Bei Feststellungen von Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Roßmarkt — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Roßmarkt per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bereits seit dem Jahr 1970 besteht ein generelles Fütterungsverbot von Tauben, durch das Schäden und Verunreinigungen, die durch die Tiere entstehen, begrenzt werden sollen. Dennoch füttern immer wieder Menschen die Tauben aus falsch verstandener Tierliebe. Das Aufstellen von Beschilderungen zum Fütterungsverbot mit Piktogrammen ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich diese Menschen nicht von entsprechenden Verbotsschildern abhalten lassen.
Der Stadtpolizei liegen aktuell keine Beschwerden über das Füttern von Tauben am Roßmarkt vor. Trotz der regelmäßigen Bestreifung der Örtlichkeit haben die Bediensteten bislang keine entsprechenden Feststellungen treffen können. Sollten sie jedoch Personen in flagranti beim Füttern von Tauben beobachten, wird die Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld von 120 Euro, entschlossen und konsequent geahndet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 912/1Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023OMOM 4205Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringenDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2136Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab