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Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.06.2023, OF 912/1 Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch / Englisch) und mit Piktogramm.

Begründung:

Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4205 2023 Die Vorlage OF 912/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Die Partei (= Ablehnung)