Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Lesezeit: 1 Minuten
Bisheriger Verlauf
17.06.2023
04.07.2023
16.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS OF_912-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS OM_4205_2023Stellungnahme des Magistrats
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS ST_2136_202317.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS OF_912-1_202304.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS OM_4205_202316.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
Details im PARLIS ST_2136_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4205 entstanden aus Vorlage: OF 912/1 vom 17.06.2023
Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch/Englisch) und mit Piktogramm.
Begründung:
Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2136 Aktenzeichen: 32-0