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Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen

Details im PARLIS OF_912-1_2023
04.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen

Details im PARLIS OM_4205_2023
16.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen

Details im PARLIS ST_2136_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4205 entstanden aus Vorlage: OF 912/1 vom 17.06.2023

Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch/Englisch) und mit Piktogramm.

Begründung:

Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2136 Aktenzeichen: 32-0