Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass den betroffenen Kraftfahrzeugführer:innen die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bekannt sein müssen. Die Abschleppungen erfolgen rechtmäßig, Hintergrund ist die sogenannte Besitzstörung nach § 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die ABG Frankfurt Holding hat das Recht, den Zugang, auch fußläufig, zum eigenen Grundstück sicherzustellen, dazu gehören auch die Mülltonnenstellplätze.