Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation und zur Vermeidung von Abschleppungen in der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße zu ergreifen. Dies geschieht aufgrund massiver Abschleppungen von Fahrzeugen, die die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen. Ziel ist es, die Situation für Anwohner, Schüler und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
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Lauterbacher Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleiben19.10.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten,
- im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 111 bis 117, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen, Sperrflächen für die FES anzubringen und die nötigen Absenkungen am Bordstein vorzunehmen (Bild 1);
- im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 103 bis 109 keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, allerdings zwei Parkwinkel an der Parkplatzeinfahrt anzubringen (Bild 2);
- im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 87 und 101, an der Absenkung der Mülltonnen, eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen (Bild 3);
- im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 79 und 87, vor dem Eingangsweg, keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandene Parkmarkierung ist auf die linke Seite der Einfahrt zu versetzen (Bild 4);
- im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 73 und 79, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern die vorhandene Absenkung zu nutzen und mit Sperrfläche zu versehen. Die Pfosten und der Zebrastreifen sind zu entfernen. Zwei Parkwinkel sind an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandenen Sperrflächen sind zu entfernen (Bild 5);
- im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 73 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt zu errichten. Alternativ ist der Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes geführt werden (Bild 6);
- im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 67 und 73 die zu großzügig angebrachten bogenartigen Sperrflächen links und rechts der Einfahrt zu entfernen und mit normalen Parkwinkeln wieder dem Parkraum zur Verfügung zu stellen (Bild 6);
- im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 67 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. Besser wäre es, den Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes der Hausnummer 65 geführt werden (Bild 8);
- im Bereich Lauterbacher Straße an den Stichstraßen Parkwinkelmarkierungen anzubringen, um das Parken auf den Ecken zu vermeiden und die Einfahrt und Sicht an den Kreuzungen nicht zu behindern;
- im Bereich Lauterbacher Straße Nr. 4 ein Warnzeichen "Kreuzung oder Einmündung" (Verkehrszeichen 102) für die Stichstraßen anzubringen;
- vor der Schule in der Birsteiner Straße einen neuen Zebrastreifen einzuplanen, da sich der Eingang zur Schule mit der Fertigstellung des Gebäudes verändert;
- die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und Fahrbahnmarkierungen in der Birsteiner Straße der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH in Rechnung zu stellen.
Begründung
Es fanden im Bereich der Birsteiner Straße massive Abschleppungen von Fahrzeugen statt. In Auftrag gegeben wurden diese Abschleppungen von der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH. Die Abschleppungen dauern bis heute an. Es sind bereits Fahrzeuge von Bewohnern, Lehrern, Eltern und Besuchern in einer dreistelligen Anzahl abgeschleppt worden. Dies muss ein Ende finden. Es gab zur Situation bereits eine schriftliche Aussage des Magistrats, die rechtswidrigen Abschleppungen im Zusammenhang mit diesen Schildern seien legal. Dies kann aber nicht richtig sein und würde bedeuten, der Magistrat gäbe seine Herrschaft über die Beschilderung des Straßenraums in private Hände. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG), doch am Boden sind keinerlei Absenkungen oder entsprechende Markierungen. Im Bereich der Birsteiner Straße, bei Liegenschaften der ABG, wurde Müll oft nicht abgeholt. Die Mülltonnen konnten nicht von der FES ohne Umweg vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es fehlen die nötigen Fahrbahnmarkierungen oder entsprechend abgesenkten Bordsteine an den oben benannten Müllplätzen. Manche Fahrbahnmarkierungen sind sogar falsch angebracht oder sehr verwittert und nicht mehr sichtbar. Die ABG hat die Stellplätze der Mülltonnen und den Zaun verändert, aufgrund dessen diese Probleme erst entstanden sind. Für parkende Autofahrer ist nicht ersichtlich, wo ein "Spalt" für die Durchfahrt der Abfalltonnen eingehalten werden soll oder muss. Die ABG hat dafür eigene selbstgemachte Parkverbotsschilder am Zaun angebracht. Einige dieser Schilder der ABG sind schon von verärgerten Bürgern/Bewohnern abgerissen oder beschädigt worden. Auf der Basis dieser Schilder lässt die ABG auf Kosten der Bürger/Bewohner seit Monaten Autos abschleppen. Sogar das Auto des Postboten der DHL wurde abgeschleppt. Es wäre sehr hilfreich, endlich Markierungen oder notwendige Bordsteinabsenkungen anzubringen, damit klar wird, wie geparkt werden darf. Ein Ortstermin zur Klärung könnte sehr sinnvoll sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2023OFOF 434/11Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023Sie sind hierOMOM 3820Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-NordDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2090Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABGBodenmarkierungen im Bereich FechenheimNordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0