Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- Im Bereich der Birsteiner Straße 111-117, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen Sperrflächen für die FES und die nötigen Absenkungen am Bordstein anzubringen. (Bild 1)
- Im Bereich der Birsteiner Straße 103-109, keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, allerdings zwei Parkwinkel an der Parkplatzeinfahrt. (Bild 2)
- Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 101 und 87, an der Absenkung der Mülltonnen eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. (Bild 3)
- Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 79 und 87, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, sondern zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt. Die vorhandene Parkmarkierung ist nach links zu versetzen. (Bild 4)
- Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 73 und 79, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, sondern die vorhandene Absenkung zu nutzen und mit Sperrfläche zu versehen. Die Pfosten und der Zebrastreifen sind zu entfernen. Zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt sind anzubringen. Die vorhandenen Sperrflächen sind zu entfernen. (Bild 5)
- Im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße 73, ist eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrflächen für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. Alternativ ist der Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes geführt werden. (Bild 6)
- Im Bereich der Birsteiner Straße 67 und 73, sind die angebrachten zu großzügigen bogenartigen Sperrflächen links und rechts der Einfahrt zu entfernen und mit normalen Parkwinkeln wieder dem Parkraum zur Verfügung zu stellen. (Bild 6)
- Im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße 67 kann eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrflächen für die Mülltonnenabfahrt angebracht werden. bringen. Besser wäre es den Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes der Nummer 65 geführt werden. (Bild 8)
- Im Bereich Lauterbacher Straße sind an den Stichstraßen (# 6-18) Parkwinkelmarkierungen anzubringen um das Parken auf den Ecken zu vermeiden und die Einfahrt und Sicht an den Kreuzungen nicht zu behindern.
- Im Bereich Lauterbacher Straße 4 ein Warnzeichen "Kreuzung" für die Stichstrassen anzubringen. (Verkehrszeichen 102)
- Vor der Schule in der Birsteiner Straße ist ein neuer Zebrastreifen einzuplanen, da sich der Eingang zur Schule sich mit der Fertigstellung des Gebäudes verändert.
- Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und Fahrbahnmarkierungen in der Birsteiner Straßen sind der ABG Frankfurt Holding GmbH in Rechnung zu stellen.
Begründung
Es fanden in dem Bereich Birsteiner Straße massive Abschleppungen von Fahrzeugen statt. In Auftrag gegeben wurden diese Abschleppungen von der ABG Frankfurt Holding GmbH, Geschäftsführer Herrn Juncker. Die Abschleppungen dauern bis heute an. Es sind bereits in einer dreistelligen Anzahl Fahrzeuge von Bewohnern, Lehrern, Eltern und Besuchern abgeschleppt worden. Dies muss ein Ende finden. Es gab zur Situation bereits eine schriftliche Aussage vom Magistrat, die rechtswidrigen Abschleppungen im Zusammenhang mit diesen Schildern seien legal. Dies kann aber schon nicht richtig sein und würde bedeuten, der Magistrat gäbe seine Herrschaft über die Beschilderung des Straßenraums in private Hände. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG), doch am Boden sind keinerlei Absenkungen oder entsprechende Markierungen. (Bild 7) Im Bereich der Birsteiner Straße, Liegenschaften der ABG, wurde Müll oft nicht abgeholt. Die Mülltonnen konnten von der FES nicht vom Müllplatz ohne Umweg zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es fehlen die nötigen Fahrbahnmarkierungen oder entsprechend abgesenkte Bordsteine an den oben benannten Müllplätzen. Manche Fahrbahnmarkierungen sind sogar falsch angebracht oder sehr verwittert und nicht mehr sichtbar. Die ABG hat die Stellplätze der Mülltonnen und den Zaun verändert, auf Grund dessen diese Probleme erst entstanden sind. Für parkende Autofahrer ist nicht ersichtlich wo ein "Spalt" für die Durchfahrt der Abfalltonnen eingehalten werden soll oder muss. Die ABG hat dafür eigene selbstgemachte Parkverbotsschilder am Zaun angebracht. (Bild 7) Einige dieser Schilder sind schon von verärgerten Bürgern/Bewohnern der ABG abgerissen oder beschädigt worden. Auf der Basis dieser Schilder lässt die ABG auf Kosten der Bürger/Bewohner der ABG seit Monaten Autos abschleppen. Sogar das Auto des Postboten DHL wurde abgeschleppt. Es wäre sehr hilfreich, nun endlich Markierungen oder notwendige Bordsteinabsenkungen anzubringen, damit klar wird, wie geparkt werden darf. Ein Ortstermin zur Klärung könnte sehr sinnvoll sein.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme