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Kurzzeitparkplätze am Dornbusch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit nur teilweise entsprochen. In der Planung der Radverkehrsanlage Eschersheimer Landstraße wird der Bedarf von Stellplätzen im genannten Bereich berücksichtigt. Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer:innen zu gewährleisten, ist ein Sicherheitstrennstreifen als "Abstandshalter" zu parkenden Kraftfahrzeugen zwingend notwendig. Parkstände können daher nur dort geschaffen bzw. erhalten werden, wo die Fahrbahnbreite die Kombination von Fahrspur, Radverkehrsanlage, Sicherheitstrennstreifen und Parkstreifen zulässt. Zudem befindet sich in diesem Bereich eine Nachtbushaltestelle, welche ebenfalls in der Planung berücksichtigt werden muss. Im Vergleich zum Bestand wird eine Verbesserung für die Pkw-Erreichbarkeit der angrenzenden Läden angestrebt, auch wenn sich die Anzahl der Stellplätze voraussichtlich verringert. Derzeit gibt es in dem Abschnitt keine Begrenzung der Parkdauer, wodurch auch über längere Zeit parkende Kfz die Plätze belegen. Es ist daher geplant, dies durch eine Bewirtschaftung des Parkens mit Begrenzung der Parkdauer zu unterbinden, so dass die vorhandenen Plätze künftig besser für die Kund:innen der Geschäfte verfügbar sind.