Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Auskunftsersuchen zum Brief der VGF an den Ortsbeirat vom 18.03.2022 zum Lückenschluß der U 4 2 "Bockenheimer Warte" bis "Ginnheim"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Herstellung der Grundwassermessstellen (GWM) genehmigt. Dabei wurden das Dezernat Grundwasser und Bodenschutz Ost, das Dezernat Naturschutz und der Kampfmittelräumdienst durch das Regierungspräsidium einbezogen. Die Untere und Obere Naturschutzbehörde haben sich im Zuge des Genehmigungsprozesses abgestimmt und vereinbart, dass die Obere Naturschutzbehörde die natur- und landschaftsschutzrechtlichen Belange vertritt. Dies gilt für alle Grundwassermessstellen und somit auch für die Messstellen im Landschaftsschutzgebiet. Zu
  2. Bei den GWM handelt es sich um Messstellen. Um das Gesamtbild möglichst wenig zu beeinflussen, richten wir diese in denkmalgeschützten Bereichen als Unterflurmessstellen - das heißt bodengleich - ein. Dieses Vorgehen ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt, welche ihrerseits die Obere Denkmalschutzbehörde einbezogen hat. Zu
  3. Die VGF und die Stadt Frankfurt haben die Öffentlichkeit über die Lage der Messstellen im Rahmen eines Bürger:innen-Dialog, welcher am 19.07.2022 im Grüneburg stattfand, informiert und Fragen der Bürger:innen hierzu beantwortet. Die Lage aller Messstellen ist auf der Website der VGF (vgf-ffm.de/verlängerung_U4) veröffentlicht. Zu
  4. Mit dem Untersuchungsraster aller GWM werden die beiden Trassenvarianten 1 und 3 ergebnisoffen betrachtet. Zu
  5. Die VGF hat ein hydrogeologisches und ein geotechnisches Gutachten in Auftrag geben. Die Leistung für das notwendige Baumgutachten zur Zustandserfassung der Bäume wurde noch nicht vergeben. Zu
  6. Der Auftrag für das geotechnische Gutachten wurde durch die VGF an die Firma CDM Smith vergeben. Vorab wurden gemäß der in unseren Einkaufsrichtlinien festgelegten Wertgrenzen Vergleichsangebote eingeholt. Ziel des geotechnischen Gutachtens ist es, die Geologie im Projektgebiet genau zu erfassen, denn durch die Aufschlussbohrungen kann die Beschaffenheit des Untergrunds bewertet werden. Zu
  7. Das hydrogeologische und geologische sowie das geotechnische Gutachten werden mit einem entsprechenden Baumgutachten ergänzt. Hierzu zählt auch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Baumwertgutachten. Mit allen Gutachten und fachlichen Einschätzungen können die Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkung fundiert bewertet werden. Das geschieht unter anderem in Zusammenarbeit mit allen relevanten Fachinstanzen der Stadt. Zu
  8. Die möglichen Varianten werden hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit und CO2-Bilanz analysiert. Hierzu wird im Weiteren ein unabhängiges Gutachten nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt. Unabhängig vom Projekt werden die bundeseinheitlich geltenden Kriterien für die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) gegenwärtig überarbeitet mit dem Ziel, Umweltfaktoren zukünftig stärker zu gewichten. Das Ergebnis der NKU ist maßgeblich für die Förderfähigkeit von Infrastrukturprojekten. Das hydrogeologische Gutachten bewertet mögliche Auswirkungen eines Tunnelbauwerks auf den Baumbestand, Grünflächen und die vorhandenen Brunnen. Zu
  9. Gegenwärtig werden mögliche Varianten für einen U-Bahn-Lückenschluss zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim untersucht und auf ihre Machbarkeit hin betrachtet. Da die bisherigen Variantenuntersuchungen noch keine detaillierteren Parameter enthalten, sind zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben möglich. Diese Fragen werden wir zusammen mit den weiteren Untersuchungen zur Variantenentscheidung der Stadtverordnetenversammlung übergeben, sobald alle Ergebnisse vorliegen. Zu
  10. Ziel der bevorstehenden Vorplanungsphase ist es, die machbaren Varianten 1 und 3 vollumfänglich zu bewerten und die Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Zu
  11. Die weitere Planung erfolgt nach einer Beschlussvorlage, der Magistrat kann deshalb aktuell noch keine konkreten Zahlen nennen.