Anregungen zur Ergänzung des Entwurfs eines iSEP der Stadt Frankfurt 2020 bis 2029
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zur Berechnung der notwendigen Aufnahmekapazität und daran orientiert zur Steuerung von Lehrpersonal durch das Hessische Kultusministerium (§ 145 HSchG) sind die Einschulung sowie der Übergang von der Klasse 4 in Klasse 5 die Zeitpunkte, die der Schulträger im Schulentwicklungsplan fokussieren muss. Über das jährliche Monitoring sind Schulformwechsel in den Jahrgangsstufen 7-9 im Blick des Schulträgers und u. a. durch Projekte wie "Haltekraft stärken" in Bearbeitung. Dem Magistrat ist die Dringlichkeit der Bedarfsdeckung bewusst und er ist bestrebt, eine zügige Umsetzung der bereits beschlossenen Schulerrichtungen voranzutreiben.