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Anregungen zur Ergänzung des Entwurfs eines iSEP der Stadt Frankfurt 2020 - 2029

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

eines iSEP der Stadt Frankfurt 2020 - 2029 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsvortrag M 91 iSEP 2020 - 2029 sind unter "Bildungsregion Mitte-Nord" ab S. 6 folgende Sätze zu ergänzen:

  1. S. 7 oben: "(...) Bereits für das Schuljahr 2020/21 werden über 4900 Schülerinnen und Schüler prognostiziert (inkl. Vor- und Intensivklassen), in den Jahrgängen 1 - 4 sind aber nach dieser Berechnung nur insgesamt 4872 Schulplätze vorhanden. Da diese Berechnung bereits vom vollständigen Eintritt aller optimalen Rahmenbedingungen (Durchführung aller bereits geplanten Kapazitätserweiterungen, Entstehen neuer Grundschulen, strikte Beachtung des Klassenteilers von 25) ausgeht, besteht in dieser Bildungsregion dringender Handlungsbedarf. Weitere Planungen für eine Erweiterung der Kapazitäten an bestehenden Grundschulen bzw. der Bau weiterer neuer Grundschulen sind zügig voranzutreiben. Einzelne Grundschulen und deren Schulbezirke sind besonders in den Blick zu nehmen."
  2. S. 7 Mitte "In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen Schulplätze (. .) nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler der BR Mitte-Nord bis zum Schuljahr 2029/30 aufzunehmen. (...) Mit (Hervorhebung durch Unterzeichner) den geplanten Maßnahmen (Gymnasium Mitte-Nord sowie KGS Mitte-Nord) stünde, nach aktuellem Stand, erst ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzlicher Schulplatz zur Verfügung. Doch auch diese (...) würden nicht ausreichen, wenn die Schülerzahl in der BR Mitte-Nord weiterhin dynamisch steigt und mit bis zu 8300 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I bis zu diesem Schuljahr (2029/30) gerechnet werden muss. (...). Kurz- bis mittelfristig müssen jedoch fast alle weiterführenden Schulen der BR Mitte-Nord entlastet werden. Bereits zum Schuljahr 2022/23 könnten zwei ganze Züge fehlen. (...) Alle Gymnasien sind bereits voll bzw. überbelegt (...). Hinzu kommen zusätzliche Platzbedarfe in den höheren Jahrgängen der nicht-gymnasia-len Schulformen, um die Schulzweigwechsler, bzw. im gymnasialen Schulzweig Klassen-wiederholer aufzunehmen. Auch diesbezüglich besteht in der Bildungsregion dringender Handlungsbedarf. Die Planungen für mindestens zwei weitere weiterführende Schulen, davon eine mit mindestens zwei Gymnasialzügen zusätzlich zu den bereits geplanten Maßnahmen sind unverzüglich aufzunehmen und voranzutreiben." Begründung: In dem Entwurf werden zum einen schon sehr optimistische Szenarien zugrunde gelegt, zum anderen der grundsätzlich bestehende Bedarf von Mehrkapazitäten in den höheren Jahrgängen weiterführender Schulen in nicht-gymnasialen Schulformen und -zweigen zur Aufnahme von Wechslern zwar als Problem erkannt (S. 5 oben), im Vorschlagskatalog der Schulorganisatori-schen Maßnahmen (S. 12 ff.) aber nicht erkennbar berücksichtigt. Angesichts der notorisch langen Planungs- und Realisierungszeiträume im Zuständigkeits-bereich des Schulträgers Stadt Frankfurt ist es geboten, bereits in dem Dokument, das den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bildet, die besondere Dringlichkeit hervorzuheben, wo sie bereits jetzt erkennbar wird.