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Kleiner Weg, große Probleme

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, aufgrund ämterübergreifender Abstimmungen noch nicht zu allen Punkten der Anregung eine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die beschriebene Wegverbindung befindet sich zum Teil in städtischem Besitz (Bereich vor dem Von-Bernus-Park zwischen Salvador-Allende-Straße 1 und Jobcenter), zum Teil im Eigentum der DB Netz AG (Abschnitt zwischen der Kasseler Straße und dem Bereich vor dem Von-Bernus-Park). Die Stadt Frankfurt am Main verhandelt seit 2010 mit der DB Netz AG über einen Ankauf der Verkehrsflächen. Aufgrund der unterschiedlichen Preisvorstellungen gestaltet sich eine Einigung schwierig. Darüber hinaus klassifiziert die DB Netz AG die Fläche als nicht freistellungsfähig (nicht entwidmungsfähig) für Bahnzwecke, da sich dort betriebsnotwendige Einrichtungen wie Abwasserkanäle und Signalkabeltrassen befinden. Dies verhindert den Lückenschluss zwischen Salvador-Allende-Straße und Kasseler Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Als Erschließungsstraße wird der Abschnitt vor der Liegenschaft Kasseler Straße 1a (Ökohaus) nicht benötigt, da diese über die Stichstraße hinter der Liegenschaft Ederstraße 14 erschlossen wird. Zu

  1. Die Ausleuchtung der städtischen Wegeverbindung sollte eigentlich über die bestehende Außenbeleuchtung erfolgen. Da es hier vermehrt zu Abschaltung aus den privaten Gebäuden kommt, plant der Magistrat eine Beleuchtungsanlage entlang der Wegeverbindung zu errichten. Die Maßnahme soll in diesem Jahr noch vor Beginn der dunkleren Jahreszeit ausgeführt werden. Zu
  2. Der Magistrat plant keine Verbreiterung des Wegs. Dieser ist im Bereich des Jobcenters durch einen Grünstreifen unterteilt. Es verbleiben jedoch rund zwei Meter rechts und rund drei Meter links davon. An anderen Stellen ist der Weg rund 3,5 m Meter breit. Diese Breite ist für den Begegnungsverkehr ausreichend. Der Magistrat weist darauf hin, dass der Weg nicht als Radweg ausgewiesen ist. Zu
  3. Um die Verhinderung verkehrswidrigen Parkens muss sich die DB Netz AG als Grundstückseigentümerin kümmern. Für die Zufahrt aus der Salvador-Allende-Straße wurden bei mehreren durchgeführten Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei zu unterschiedlichen Zeiten keine parkenden Fahrzeuge vor den Pollern vorgefunden.

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