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Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie vor dem Theodor-Haubach-Weg 2 durch entsprechende Beschilderung und Markierung zu ermöglichen. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und das Parken auf dem Gehweg verhindern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie vor dem Theodor- Haubach-Weg 2 durch Beschilderung und Markierung zu regeln, wird entsprochen.

Für die Parkbegrenzung zum Gehweg werden Drängelgitter angebracht. Die Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, wird in diesem Bereich ergänzt. Des Weiteren werden Poller im Bereich quer zur Einfahrt der Liegenschaft "Theodor-Haubach-Weg 2" ergänzt, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden.

Das nicht mehr benötigte Rad-Piktogramm auf dem ehemaligen Radweg vor dem Einfahrtsbereich Theodor-Haubach-Weg 2 wird entfernt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Oktober 2023OFOF 516/11Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2023OMOM 4746Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichenDirektanregung
  3. 5. Februar 2024STST 274Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichenStellungnahme
  4. 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 1828Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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