Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie vor dem Theodor-Haubach-Weg 2 durch Beschilderung und Markierung zu regeln, wird entsprochen. Für die Parkbegrenzung zum Gehweg werden Drängelgitter angebracht. Die Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, wird in diesem Bereich ergänzt. Des Weiteren werden Poller im Bereich quer zur Einfahrt der Liegenschaft "Theodor-Haubach-Weg 2" ergänzt, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Das nicht mehr benötigte Rad-Piktogramm auf dem ehemaligen Radweg vor dem Einfahrtsbereich Theodor-Haubach-Weg 2 wird entfernt.