Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
Details im PARLIS OF_516-11_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
Details im PARLIS OM_4746_2023Antrag Ortsbeirat
Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
Details im PARLIS OF_516-11_2023Anregung Ortsbeirat
Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
Details im PARLIS OM_4746_2023S A C H S T A N D :
Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern "Am Erlenbruch" 2-4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad/Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem möge der Fuß/Radweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt, siehe Foto. Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad/Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt am Anfang der Straße "Am Erlenbruch" sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen im guten Glauben Parkende verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt