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Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.10.2023

Antrag Ortsbeirat

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

Details im PARLIS OF_516-11_2023
27.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

Details im PARLIS OM_4746_2023
05.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen

Details im PARLIS ST_274_2024
28.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen

Details im PARLIS ST_1828_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4746 entstanden aus Vorlage: OF 516/11 vom 30.10.2023

Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad- und Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem soll der Rad- und Fußweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt (siehe Foto). Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad- und Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt, am Anfang der Straße Am Erlenbruch, sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen Personen, die dort im guten Glauben parkten, verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt

Begründung:

Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum die nebeneinanderliegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1828
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1