Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Errichtung von Ansitzstangen für Greifvögel aus, da dies aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zielführend ist. Stattdessen wird die Erhaltung und Neupflanzung geeigneter Horstbäume als vorrangiges Ziel empfohlen, um die Strukturvielfalt im Gebiet zu erhöhen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Raum zwischen Unterliederbach und Zeilsheim sowie nördlich der A 66 wird überwiegend von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen geprägt. Strukturierende Elemente wie Gehölze und Säume existieren hier nur untergeordnet. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind daher die Entwicklung einer vielfältigen Feldflur mit Grenzlinienstrukturen (z. B. Ackerrandstreifen, Blüh- oder Brachestreifen), die Erhöhung der Nutzungsdiversität durch abwechslungsreiche Fruchtfolgen und die Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Baumgruppen und kleinen Feldgehölzen vorrangige Ziele in diesem Raum (vgl. Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt).
Die Errichtung von Ansitzstangen für Greifvögel ist zur Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zielführend. Vielmehr gilt es für Greifvögel geeignete Horstbäume zu erhalten und dort, wo sie nicht ausreichend vorhanden sind, neu zu pflanzen und zu entwickeln. Eine Zielart für den Raum ist dabei der Schwarzmilan, der bereits in einem Feldgehölz nahe des Pfingstborngrabens einen Horst besetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2022OFOF 469/6Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2169Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelDirektanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1807Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab