Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Ansitzstangen für Greifvögel in den Feldern zwischen Unterliederbach und Zeilsheim aufzustellen, um die Strukturvielfalt zu erhöhen. Dies soll dazu beitragen, dass Greifvögel besser jagen können und das ökologische Gleichgewicht gefördert wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Zur Erreichung der Strukturvielfalt in den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind Ansitzstangen für Greifvögel (Jule) ein wirksames Instrument, dieses Ziel zu erreichen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Ansitzstangen für Greifvögel in den Feldern zwischen Unterliederbach und Zeilsheim und oberhalb der A 66 aufstellen zu lassen. Es wird geraten, sich fachkundige Beratung über die genauen Standorte, Art und die Anzahl der Ansitzstangen einzuholen.
Begründung
In den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind sehr wenige Bäume vorhanden und Greifvögel wie Bussarde haben es somit schwer, der Jagd nachzugehen. Durch den Einsatz von Ansitzstangen wird verhindert, dass Äste junger Bäume beschädigt werden. Greifvögel leisten einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht, da sie kranke sowie schwache Tiere erjagen und durch ihr Beisteuern die Bestände von Beutearten sowie von Füchsen und Waschbären unter Kontrolle gehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2022OFOF 469/6Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2169Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelDirektanregung
- 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1807Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für GreifvögelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats