Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den geplanten Bau einer katholischen Schule an der Ludwig-Landmann-Straße. Der Magistrat gibt an, dass derzeit keine Hinweise auf einen Baubeginn vorliegen und unterstützt die Gespräche der Beteiligten zur Realisierung des Projekts.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
zu
- Wann ist mit einem Baubeginn für die geplante katholische Schule zu rechnen? Dem Magistrat liegen keine dahingehenden Hinweise vor. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheids läuft aktuell bis 31.12.2024. zu
- Liegen dem Magistrat Kenntnisse über eine mögliche Verschiebung des Baus oder eine gänzliche Abkehr von den Bauplänen vor? Es ist dem Magistrat bekannt, dass die weiteren Beteiligten in Gesprächen sind; er unterstützt sie in ihren Bemühungen, die Realisierung zu ermöglichen. zu
- Wie wird sichergestellt, dass die zugesagten Fördergelder für den Bau der Schule nicht ausgezahlt werden, wenn kein Schulbau erfolgt? Der Zuwendungsbescheid beinhaltet den Zuwendungszweck, dass die Zuwendung zweckgebunden gewährt wird und ausschließlich für den Neubau ("Rohbau Plus") der St. Raphael Schule verwendet werden darf. Weiter sind Bedingungen formuliert, z. B. das Vorliegen einer Baugenehmigung für den Schulneubau, aber auch, dass die Auszahlung der Zuwendung grundsätzlich auf (Abruf)Antrag und entsprechend des nachgewiesenen Baufortschritts und Mittelbedarfs (fällige Rechnungen) in Teilbeträgen erfolgt. zu
- Wie wird sichergestellt, dass das Gelände auch ohne einen möglichen Schulbau aus- schließlich als Gemeinbedarfsfläche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann? Die betreffende Fläche ist im geltenden Bebauungsplan B 679 als "Fläche für den Gemeinbedarf" festgesetzt. Eine gewerbliche Nutzung ist daher bauplanungsrechtlich nicht zulässig. zu
- Wie wird sichergestellt, dass das an die Freyberg Stiftung verkaufte städtische Grund- stück wieder an die Stadt rückübertragen wird, wenn es nicht zu einem Schulbau kommen sollte? Zur Realisierung des in der Anfrage angesprochenen Bauvorhabens in der Ludwig-Landmann-Straße 365 ist vorgesehen, das städtische Grundstück Flur 19 Nr. 23/229 (ehemaliger Wendehammer) zu veräußern. Der Verkauf der städtischen Fläche ist bislang nicht vollzogen. Er wird erst dann durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) umgesetzt, wenn der Bau des Gymnasiums absehbar ist. Aus diesem Grund wird auch der Verkauf der städtischen Arrondierungsfläche bis auf Weiteres zurückgestellt. Eine Rückübertragung des städtischen Grundstücks ist daher nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021MM 41Neubau St. Raphael Schule - „Rohbau Plus“ hier: InvestitionskostenzuschussMagistratsvortrag
- 11. Juni 2022OFOF 173/7Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2022VV 431Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeAnfrage
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1801Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab