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Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat liegen keine dahingehenden Hinweise vor. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheids läuft aktuell bis 31.12.2024. Es ist dem Magistrat bekannt, dass die weiteren Beteiligten in Gesprächen sind; er unterstützt sie in ihren Bemühungen, die Realisierung zu ermöglichen. Der Zuwendungsbescheid beinhaltet den Zuwendungszweck, dass die Zuwendung zweckgebunden gewährt wird und ausschließlich für den Neubau ("Rohbau Plus") der St. Raphael Schule verwendet werden darf. Weiter sind Bedingungen formuliert, z. B. das Vorliegen einer Baugenehmigung für den Schulneubau, aber auch, dass die Auszahlung der Zuwendung grundsätzlich auf (Abruf)Antrag und entsprechend des nachgewiesenen Baufortschritts und Mittelbedarfs (fällige Rechnungen) in Teilbeträgen erfolgt. Die betreffende Fläche ist im geltenden Bebauungsplan B 679 als "Fläche für den Gemeinbedarf" festgesetzt. Eine gewerbliche Nutzung ist daher bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Zur Realisierung des in der Anfrage angesprochenen Bauvorhabens in der Ludwig-Landmann-Straße 365 ist vorgesehen, das städtische Grundstück Flur 19 Nr. 23/229 (ehemaliger Wendehammer) zu veräußern. Der Verkauf der städtischen Fläche ist bislang nicht vollzogen. Er wird erst dann durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) umgesetzt, wenn der Bau des Gymnasiums absehbar ist. Aus diesem Grund wird auch der Verkauf der städtischen Arrondierungsfläche bis auf Weiteres zurückgestellt. Eine Rückübertragung des städtischen Grundstücks ist daher nicht erforderlich.