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Neubau St. Raphael Schule - "Rohbau Plus" hier: Investitionskostenzuschuss

Vorlagentyp: M
76 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau der St. Raphael Schule als dreizügiges Gymnasium vor, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen in Frankfurt am Main zu decken. Die Stadt Frankfurt am Main wird einen Investitionskostenzuschuss von 16 Millionen Euro gewähren, um die Errichtung der Schule zu unterstützen. Ziel ist es, die Schule vorrangig für Frankfurter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.

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Beschlussvorschlag

{'item': 1, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass die St. Raphael gGmbH die Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums als Ganztagsschule (St. Raphael Schule) für bis zu 810 Schülerinnen und Schüler in Frankfurt am Main plant, der Betrieb der Schule erfolgt durch die MW Malteser Werke gGmbH als Schulträger. Das geplante Gymnasium soll vorrangig Frankfurter Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden soll, weshalb der Schulträger Härtefallregelungen treffen wird, um dies sicherzustellen. Die Stadt Frankfurt gewährt insoweit keine Kompensation.'}

{'item': 2, 'text': 'Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten für das Vorhaben gemäß Kostenschätzung der MW Malteser Werke gGmbH auf insg. rd. 52 Mio. € belaufen und die Stadtverordnetenversammlung bereits mit dem "Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff." (§ 3735 vom 28.02.2019; M 12/2019, Ziffer 8) die Unterstützung der St. Raphael Schule beschlossen hat sowie sich das Bistum Limburg mit 7,5 Mio. € am Bau beteiligen wird.'}

{'item': 3, 'text': 'Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Errichtung des Neubaus ("Rohbau Plus") der St. Raphael gGmbH aus dem hierfür im Investitionsprogramm des Haushaltsplans 2020, Produktgruppe 98.04 - Kirchliche Angelegenheiten -, Projektdefinition 5.009787, veranschlagten Mitteln einen Investitionskostenzuschuss von 16.000.000,00 € gewährt. Die jährlichen Kapitalkosten betragen 500.000,00 € (Abschreibung für die Dauer von 50 Jahren = 320.000,00 € p. a., kalkulatorische Verzinsung 2,25% = 180.000,00 € p. a.), weitere sachliche bzw. personelle Folgekosten entstehen hieraus nicht. Darüber hinaus werden seitens der Stadt für den Betrieb keine dauerhaften oder einmaligen finanziellen Zuschüsse, außer den gesetzlich zustehenden, oder anderweitige Beiträge geleistet.'}

{'item': 4, 'text': 'Es dient zur Kenntnis, dass mit Magistratsbeschluss Nr. 1564 vom 18.12.2020 bereits der Verkauf eines städtischen Grundstücks an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der St. Raphael Schule, vor dem Hintergrund der vorgesehenen Nutzung zu Schulzwecken, erfolgte.'}

{'item': 5, 'text': 'Das geförderte Projekt soll langfristig als Gymnasium betrieben werden. Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass der Betrieb der St. Raphael Schule durch die MW Malteser Werke gGmbH langfristig, d. h. mindestens für zehn Jahre erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die St. Raphael gGmbH eine Rückzahlungspflicht. Diese vermindert sich anteilig für jeden Monat, in dem die Einrichtung zweckentsprechend geführt wird. Sollte der Betrieb nicht mehr seitens der MW Malteser Werke gGmbH gewährleistet werden können, hat die Stadt Frankfurt die Option, die Schulträgerschaft zu übernehmen. Hierzu erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt ein gesonderter Beschluss. Der vom Bistum Limburg gezahlte Zuschuss unterliegt in diesem Fall keiner Rückzahlungsverpflichtung.'}

{'item': 6, 'text': 'Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung zu schaffen.'}

Begründung

A. Zielsetzung

Geplant ist, ein 3-zügiges Gymnasium als Ganztagesschule mit Mensa, Aula, den notwendigen Fach- und Verwaltungsräumen, unterirdischer 2-Feld-Sporthalle und Tiefgarage zu errichten. Im Gebäude integriert ist eine Kapelle, die nicht nur der Schulgemeinde und der angrenzenden katholischen Kindertagesstätte St. Raphael, sondern auch der umliegenden Kirchengemeinde zur Verfügung steht. Ebenso soll die Sporthalle anderen Nutzern außerhalb der Schulzeit zur Verfügung gestellt werden. Auf dem rd. 5.000 m2 großen Grundstück Ludwig-Landmann-Straße 365 entsteht ein L-förmiger, 4-geschossig gestapelter Baukörper mit einem Untergeschoss und einer Tiefgarage. Der L-förmige Baukörper des Schulgebäudes umschließt den Schulhof, unter dem die 2-geschossige Sporthalle angeordnet ist. Insgesamt entstehen so rd. 14.400 m2 Bruttogeschossfläche.

B. Alternativen

Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet in den letzten zehn Jahren einen deutlichen Schülerzuwachs in den allgemeinbildenden Schulen des ersten Bildungswegs. Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe von 23.037 im Schuljahr 2009/10 auf 27.747 im Schuljahr 2018/19 angewachsen. In der Sekundarstufe I sind in den letzten zehn Jahren rund 4.000 Schülerinnen und Schüler dazugekommen, aktuell befinden sich 34.103 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 10. Unter Berücksichtigung der Sekundarstufe II und den Neuzugewanderten ist die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler von 61.345 im Schuljahr 2009/10 auf 70.757 im Schuljahr 2018/19 angestiegen.

C. Lösung

Als Konsequenz dieser Entwicklung bildet die Schulentwicklungsplanung einen Anstieg bei der Zahl der allgemeinbildenden Schulen und Klassen in Frankfurt am Main ab. Aktuell befinden sich 146 allgemeinbildende Schulen des ersten Bildungswegs in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main und auf diese verteilen sich 63.940 Schülerinnen und Schüler. In den kommenden Jahren werden insbesondere noch weitere öffentliche Grund- und weiterführende Schulen dazukommen, um ein auskömmliches Schulangebot sicherzustellen. Allerdings besteht ein nicht unerheblicher Stau bei der Umsetzung der Schulbaumaßnahmen, der das Risiko einer absehbaren Unterversorgung mit Schulplatzkapazitäten birgt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Da die St. Raphael Schule vorrangig Frankfurter Schülerinnen und Schüler aufnimmt, kann dies zeitnah zu einem Ausgleich und einer Abmilderung des oben genannten Risikos beitragen. Die MW Malteser Werke gGmbH als Schulträger wird bei jeder Vorstellung der St. Raphael Schule gegenüber der Öffentlichkeit die vorrangige Aufnahme Frankfurter Schülerinnen und Schüler kommunizieren. Es ist zudem angestrebt, diesen Punkt in eine noch zwischen Schulträger und Stadt zu schließende Vereinbarung aufzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2021Sie sind hier
    MM 41Neubau St. Raphael Schule - „Rohbau Plus“ hier: Investitionskostenzuschuss
    Magistratsvortrag
  2. 4. Mai 2021OFOF 7/7Neubau St. Raphael, hier: InvestitionskostenzuschussOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 11. Juni 2022OFOF 173/7Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 28. Juni 2022VV 431Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeAnfrage
  5. 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1801Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO I, TOP 42
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 41 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 76
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 41 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 41 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der Investitionskostenzuschuss im Falle der Übernahme der Schule bei den zu treffenden Übernahmeregelungen anzurechnen ist, 2. der Schulbetrieb mindestens auf 20 Jahre festgeschrieben werden sollte und 3. der Stadt Frankfurt im Fall des Grundstücksverkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARLFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)

Ältestenausschusses
Sitzung 49 · 04.03.2021
TO I, TOP 9
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 41 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 41 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der Investitionskostenzuschuss im Falle der Übernahme der Schule bei den zu treffenden Übernahmeregelungen anzurechnen ist, 2. der Schulbetrieb mindestens auf 20 Jahre festgeschrieben werden sollte und 3. der Stadt Frankfurt im Fall des Grundstücksverkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Frankfurter
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)

OBR 7
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFarbechteBFFÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Ablehnung:
1 SPDFarbechteBFF
Enthaltung:
Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

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