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Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: STMagistrat
181 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, indem sie Dachflächen zur Verfügung stellt. Interessierte können diese Flächen pachten und müssen eine technische Prüfung durchlaufen. Ziel ist die Förderung erneuerbarer Energien und die Nutzung von Dachflächen für nachhaltige Energieerzeugung.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main leistet einen großen Beitrag zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, indem sie Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schulen, externen Betreibern zur Verfügung stellt. Interessierte Bürgersolarvereine oder Investoren haben die Möglichkeit, die Dachflächen zu pachten und darauf eine eigene PV-Anlage zu errichten. Die Vorschläge zu geeigneten Dachflächen kommen grundsätzlich von den Interessenten und werden von der Stadt in Form einer technischen Prüfung bearbeitet. Vorab können sich Interessenten über das Solarkataster Hessen informieren. Das Solarkataster ist unter https://gpm-webgis-10.de/solarkataster/hessen/ verfügbar. Die Bearbeitung der Anfrage beinhaltet die statische Prüfung der Dachflächen und die elektrotechnische Prüfung für eine sichere Einbindung in das Gebäude. Diese Prüfung wird immer dann gemacht, wenn durch einen Interessenten eine Anfrage zu einem Gebäude vorgetragen wird und die Dachfläche grundsätzlich für eine PV-Anlage geeignet ist. Sofern die Anfrage erfolgreich bearbeitet wurde, wird ein Dachpachtvertrag mit dem Interessenten abgeschlossen. Danach kann die Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Der "Mustervertrag Dachnutzung für Photovoltaikanlagen" steht auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" zur Verfügung. Ansprechpartner ist die Abteilung Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien. Eine Anfrage kann per E-Mail an folgende Adressen gesendet werden: anton.mandl@stadt-frankfurt.de oder energiemanagement@stadt-frankfurt.de. Für die Schule am Erlenbach gibt es bereits eine Planung für eine Photovoltaikanlage von 70 kWp und für das Bürgerhaus Nieder-Erlenbach ist eine Planung für eine Photovoltaikanlage von 50 kWp vorgesehen. Die Kita "Mühleninsel" ist für eine PV-Anlage nur sehr eingeschränkt geeignet. Der Grund liegt darin, dass es sich um ein bestehendes extensives Gründach handelt. Die Kombination von Gründach und PV-Anlage ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn man die Unterkonstruktion der PV-Anlage mit dem Substrat der Dachbegrünung ballastiert. Dazu müsste die Dachbegrünung und das Substrat zunächst vollständig entfernt werden, was mit erheblichen Risiken für die Dachhaut einhergeht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2020STST 468Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
  2. 26. Mai 2020OMOM 6072Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 21. August 2020STST 1479Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
  4. 12. Oktober 2020STST 1825Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
  5. 14. November 2022OFOF 100/13Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 29. November 2022VV 556Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachAnfrage
  7. 18. April 2023OFOF 117/13Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 28. April 2023STST 994Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
  9. 2. Mai 2023OMOM 3898Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
  10. 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 181 Wochen
    STST 1782Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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